Im Themenkomplex zur grundhaften Erneuerung bzw. Verbesserung der Lützowstraße im Jenaer Ortsteil Lichtenhain hat sich der Stadtentwicklungsausschuss des Jenaer Stadtrats (SEA) gleich mehrfach dazu bekannt, in der Straße eine straßenbaubeitragspflichtige Ausbaumaßnahme durchzuführen. Beschlossen wurde am 11.09.2014 mehrheitlich (= Beschluss Nr. 14/0027-BV), die Gesamtstrecke über die Kreuzung Lauensteinweg hinaus auszubauen. Hierzu wird es jedoch nicht kommen, denn der Kommunalservice Jena folgte u. a. dem § 7 Absatz 2 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG), in welchem es heißt: „Bei Anliegerstraßen sollen die Interessen der Anwohner an einem ihren Bedürfnissen entsprechenden, ortstypischen und kostensparenden Ausbau besondere Berücksichtigung finden.“ Seither soll auf rund 1/3tel der ursprünglichen Ausbaustrecke verzichtet werden und nur noch bis zum Lauensteinweg gebaut werden.
Ebenfalls seit Monaten in der Diskussion ist die Option eines zweigeteilten Ausbaus und zwar a) von der Mühlenstraße bis zur Kirche und b) von der Kirche bis zum Lauensteinweg. Hier ist das Argument der Befürworter, dass der Straßenzustand von der Mühlenstraße bis zur Kirche noch so akzeptabel sei, dass man diesen Straßenteil erst in rund acht Jahren ausbauen müsse. Der Straßenteilabschnitt zwischen der Kirche und dem Lauensteinweg ist jedoch so schlecht, dass hier die Straßenbauarbeiten schnell erfolgen müssen – darin besteht zwischen allen Beteiligten Konsens.
Am 28.04.2016 hat der Stadtentwicklungsausschuss des Jenaer Stadtrats mehrheitlich der, vom Kommunalservice Jena vorgelegten, Ausbauplanung für die Lützowstraße von der Mühlenstraße bis zum Lauensteinweg (= Beschluss Nr. 16/0747-BV) zugestimmt und diese dadurch bestätigt. Die Möglichkeit, später im Verlauf dieser Ausbaustrecke einen 1. und einen 2. beitragsrechtlichen Ausbauabschnitt festzulegen, hat sich der Ausschuss ausdrücklich vorbehalten. Somit könnte es sein, dass die Lützowstraße im kommenden Jahr zwischen der Mühlenstraße und dem Lauensteinweg nicht in voller Länge hergestellt wird sondern nur in einem Teilabschnitt, der etwa auf Höhe der Kirche beginnen wird. Der restliche Ausbau soll dann spätestens 2024 / 2025 folgen.
Eine kleine Einführung in das Straßenbaubeitragsrecht
Gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (= Artikel 14: „Eigentum verpflichtet“) und dem § 7 Abs. 1 des ThürKAG sind von allen Grundstückseigentümern, die Anlieger an einer öffentlichen Straße, einem Weg, einem Platz oder einer Verkehrsanlage sind, dann Straßenbaubeiträge zu erheben, wenn dort eine grundhafte Erneuerung oder eine Verbesserung durchgeführt wird. Für die laufende Straßenunterhaltung und -instandsetzung werden keine Beiträge erhoben. Dies bedeutet, dass sich die Eigentümer (ebenso wie ggf. die Erbbau- und/oder Nutzungsberechtigten) sämtlicher Grundstücke, welchen die Möglichkeit gegeben ist, die betreffende Straße, den Weg, Platz oder die Verkehrsanlage in Anspruch zu nehmen, durch Zahlung eines Straßenbaubeitrages prozentual an den Kosten der jeweiligen Straßenbaumaßnahme zu beteiligen haben.
Da die Lützowstraße von der Stadt Jena als „Anliegerstraße“ klassifiziert wurde, liegt die prozentuale Beteiligung der Anlieger bei 60% der umlagefähigen Kosten. Den verbleibenden Teil der Herstellungskosten hat die Stadt Jena zu tragen, so wie es sich aus der Satzung der Stadt Jena über die Erhebung des Straßenbaubeitrages (SBS) ergibt. Zum heutigen Zeitpunkt kann der KSJ noch keine exakte Beitragshöhe für die beitragspflichtigen Grundstück mitteilen. Aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung ist es jedoch möglich, den Grundstückseigentümern unverbindliche Richtwerte bekannt zu geben, was der Kommunalservice Jena in dieser Woche auch durch schriftlichen Brief machen wird.
Die beiden Richtwerte, die wir hierbei mitteilen werden, beziehen sich a) auf eine beabsichtigte grundhafte Erneuerung bzw. Verbesserung der Lützowstraße im Bereich von der Mühlenstraße bis zum Lauensteinweg bzw. b) auf eine mögliche grundhafte Erneuerung bzw. Verbesserung der Lützowstraße nur im Bereich von der Kirche bis zum Lauensteinweg.
Hinweis: Grundstücke, die im Bereich der Lützowstraße zwischen der Mühlenstraße und der Kirche liegen, erhalten vom KSJ nur den Richtwert a) berechnet, da noch nicht bekannt ist, in wie weit sich später stattfindende Restausbau der Lützowstraße finanziell verteuern wird. Als zweiter Richtwert b) wird diesen Grundstücken daher der Betrag „0,00 Euro“ genannt. Es ist aufgrund verschiedener, nur teilweise heute schon bekannter, Faktoren, (wie z. B. Baukostenindex-Entwicklung, Mehrkosten durch doppelte Baustelleneinrichtung) davon auszugehen, dass sich eine mögliche Abschnittsbildung und der dann in späteren Jahren erfolgende Restausbau der Lützowstraße sowohl für die Anlieger im Bereich von der Mühlenstraße bis zur Kirche, als auch die Stadt Jena kostensteigernd auswirken wird.
Die von der Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena für alle Grundstückseigentümer ermittelten Richtwerte beziehen sich nach heutigem Sachstand und basieren auf einer vorläufigen Berechnung. Im Rahmen unserer Sprechzeiten können die Grundstückseigentümer der Lützowstraße jederzeit bei einem persönlichen Besuch in der Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena Einblick in die Gesetzestexte sowie die SBS nehmen sowie sich in der Abt. Strategie und Planung des KSJ über die dort vorhandenen Straßenplanungsunterlagen des Projektes Lützowstraße Einblick informieren und während der Zeit der Einsichtnahme Anregungen vorbringen; die Abt. Strategie und Planung des KSJ erreicht man telefonisch unter der Sammelnummer: 03641 4989 120.
Sollten sich Fragen zu unseren Schreiben oder zum Sachverhalt der Beitragserhebung haben, so können sich die hiervon betroffenen Grundstückseigentümer an den KSJ, Geschäftsbereich Tiefbau und Stadtraum, Abteilung Beiträge, Löbstedter Straße 68 (3. Etage) wenden. Telefonisch erreichbar sind wir unter der Sammelnummer: 03641 4989 190. Außerhalb der Öffnungszeiten bzw. zur Klärung spezifischer Sachverhalte wird eine Terminvereinbarung empfohlen.