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„Lützowstraße“: Vorbereitungen zur Versendung der Infoschreiben laufen – Termin ist Ende Februar 2014

Blick in die Luetzowstrasse in Lichtenhain - Foto © Stadt Jena KSJ 2009
Blick in die Lützowstrasse in Lichtenhain – Foto © Stadt Jena KSJ 2009

Bezüglich der „Lützowstraße“ fasste der Stadtentwicklungsausschuss im letzten Jahr einen Absichtsbeschluss mit der Nr. 14/0027-BV. Hiermit verbunden ist die Berechnung voraussichtlicher Beitragshöhen und die Versendung von Informationsschreiben. Weiter heißt es u.a.: „In einer nach Beschluss der Bauabsicht durchzuführenden Informationsveranstaltung mit den Grundstückseigentümern wird der Kommunalservice Jena die Notwendigkeit der Baumaßnahme darlegen und auf den Bauablauf eingehen. Zudem wird die Gesamtmaßnahme dem Ortsteilrat vorgestellt.“

Es ist vorgesehen, die Informationsschreiben Ende Februar 2015 zu versenden. Zuvor wird das Mitglied des Lichtenhainer Ortsteilrates, Frau Henriette Brakhage, vom Kommunalservice Jena vorab über das Ergebnis der Berechnung der voraussichtlichen Beitragshöhen unterrichtet. Eine Informationsveranstaltung ist für April 2015 vorgesehen; zuvor soll die Maßnahme im Ortsteilrat vorgestellt werden.

Allerdings können sich hierbei noch terminliche Verschiebungen ergeben. Wir werden deshalb zu gegebener Zeit die genauen Termine noch bekannt geben.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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