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Grundsätze der Entwicklung Stadtmitte / Eichplatzareal

Im heutigen Pressegespräch wurden durch Vertreterinnen und Vertreter des Werkstattverfahrens sowie das Büro StadtLabor die 10 Grundsätze der Entwicklung der Stadtmitte / des Eichplatzareals vorgestellt, die in den vergangenen Monaten in einem partizipativen Beteiligungsverfahren erarbeitet wurden.

Die öffentliche Vorstellung und Diskussion dieser Ergebnisse findet am 16.03.2016 ab 18:00 Uhr im Volksbad statt.  Mit der Veröffentlichung der Grundsätze möchten wir allen Interessierten schon jetzt die Möglichkeit geben, sich vor der Veranstaltung damit vertraut zu machen. Wer am 16.03.2016 nicht persönlich teilnehmen kann, hat ab sofort die Gelegenheit, Anmerkungen an stadtmitte@jena.de zu senden. /ASE

  1. Holger Herrmann

    Das Eichplatzareal ist räumlich nicht festgelegt,
    damit sind die Baulinien des abgelehnten Modells nach wie vor nicht vom Tisch. Damit besteht die irreführende Suggestion Eichplatz = Parkplatz fort.

    Die 10 Grundsätze stellen keine Verbesserung zum abgelehnten Projekt dar.
    1.Eine städtebaulich-architektonische Gestaltung des Areals, die eine Besonderheit für Jena darstellt und eine überregionale Ausstrahlung besitzt ist mit kleinteiliger, kleckerweiser Bebauung nicht vereinbar.

    2. Es wird seitens der Stadt keinerlei städtische Nutzung für dieses Areal in Erwägung gezogen.

    Auszug 10 Grundsätze: ***Thema Kirchplatz***
    „Maßnahmen im angrenzenden öffentlichen Raum, welche die zukünftige Entwicklung nicht behindern, wie z. B. die Umgestaltung des Kirchplatzes, können bereits vorab durchgeführt werden.“

    Anmerkung: Holger Herrmann:
    Der Kirchplatz ist groß, wer kann schon genau sagen was dort wo gemacht wird. Es gab Pläne mit Fördermittel das gesamte Umfeld um die Stadtkirche und Johannisstraße neu zu gestalten. Da kann man auch einen Teil des Kirchplatzes weglassen oder später wieder auf buddeln.
    Es gab da im Stadtrat am 21.10.2013 eine Beschlussvorlage 13/2322-BV Frei- und Verkehrsanlagen Eichplatz-Umfeld.Die Beschlussvorlage ist inzwischen aufgehoben Ich kann mir vorstellen, das dies in Teilen auch hinsichtlich der Inanspruchnahme von Fördermitteln noch immer Anwendung findet.
    https://www.google.de/maps/@50.9291254,11.5877145,18z

    ***Fortbestand der historischen Baulinien***
    Anmerkung: Holger Herrmann:
    Die Stadt Jena verfügt über ein: Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Planungsraum West / Zentrum.
    Dieses wurde vom Stadtrat beschlossen. Genau dort werden historische Stadträume und der Vorrang für das Stadtzentrum als Einzelhandels- und Wohnstandort angeführt.
    Dieses Konzept hat 194 Seiten. Bis zur Seite 112 habe ich es überflogen.
    Über Google und die Internetseite der Stadt Jena konnte ich es nicht finden. Der interessierte Normalbürger hat 0 Chance auf den Seiten der Stadt Jena etwas zu finden.
    Über den Sitzungskalender des Stadtrates der Stadt Jena habe ich es gefunden, da ich mich erinnern konnte, dass es dort behandelt wurde.
    Sitzung 27.01.2016 Stadtrat der Stadt Jena TOP
    http://www.jena.de/de/stadt_verwaltung/stadtrat/sitzungskalender/243214
    S. 46/ 47 Öffentliche Grünflächen

    Anmerkung: Holger Herrmann:
    Die Grünanlage am Eichplatz ist nicht existent im Konzept.

    S.53Anpassung an den Klimawandel
    S.55 „Zunehmende sommerliche Trockenheit wird auf den innerstädtischen Grünflächen (insbesondere in dem Bereich zwischen Leutra-, Fürsten-, Löbder- und Teichgraben)
    wahrscheinlich zu vermehrtem Trockenstress führen. Die Zusammensetzung des Stadtgrüns sollte daher zukünftig mehr trockenresistente Arten integrieren.

    S78 4.3. Handlungsfeld Grünflächen und Landschaft

    „• mangelhafter Pflegezustand öffentlicher Grünanlagen, zum Teil fehlende Aufenthaltsqualitäten (z.B.:Johannisfriedhof, Lommerweg, zentrale Brache Eichplatz u.a.) sowie Reduzierung von Straßenbegleitgrün (z.B. Herderstraße);

    S81 Stadtplanauszug Status Quo
    Anmerkung: Holger Herrmann:
    *** Der Eichplatz erhält den Jenaer Superstern für Einzelhandel***
    S.86 Leitbilder werden für folgende Bereiche formuliert:

    S.87 Stadtzentrum

    „Die Heterogenität des Planungsraumes spiegelt sich auch in der baulich-räumlichen und funktionalen Struktur des Stadtzentrums wieder.
    Für die weitere Entwicklung und Aufwertung als urbanes Zentrum ist aus diesem Grund die Bewahrung und in Teilen die Wiederherstellung geschlossener Stadträume (Straßen, Gassen,
    Plätze) mit Bezug zum historischen Stadtgrundriss von zentraler Bedeutung. Gleichbedeutend ergibt sich für eine nachhaltige Belebung des Stadtzentrums die Notwendigkeit einer hohen Nutzungsdichte und Nutzungsvielfalt.“
    …………………..
    „Vielfalt und Intensität der Nutzungen für die Vitalität des Zentrums, als der zentrale Versorgungsbereich für die Stadt und die Region.“

    S.94
    „Potenzielle Baufläche: Eichplatz
    Für eine nachhaltige Aufwertung des Stadtzentrums als Einzelhandels- und Wohnstandort steht am Eichplatz die größte zusammenhängende innerstädtische Baufläche für Neubauvorhaben zur Verfügung.“

    ***Gefahr der „Notwendigkeit eines Einkaufzentrum***

    Anmerkung: Holger Herrmann
    Es gibt immer noch das vom Stadtrat beschlossene Einzelhandelskonzept mit einer Einzelhandelsfläche zwischen 10.000 und 15.000 m²
    http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Jena-beschliesst-Einzelhandelskonzept-mit-Fokus-auf-Innenstadt-1459833460

    ***Gefahr für die großen Bäume rings um den Eichplatz***
    Auszug 10 Grundsätze:
    „Vorhandene Bäume werden nach Möglichkeit erhalten und sollen in die Gestaltung der Freifläche einbezogen werden. Bei entsprechendem Ausgleich vor Ort kann das Grün neu strukturiert werden. Die Frei und Grünflächen tragen zu einem günstigen Mikroklima bei.“

    „Viele Teilnehmer halten zumindest eine teilweise Bebauung an der Südseite der Johannisstraße für möglich. Zugleich wurde aber auch auf die bestehenden Qualitäten mit Straßengrün und auf die Balkonsituation dieser Straße hingewiesen. Für die Lage der gewünschten zusammenhängenden Freifläche gab es keine Präferenz, allerdings konnte sie sich niemand an der Kollegiengasse vorstellen.“

    Anmerkung: Holger Herrmann
    Da steht nichts von erhalten. Südseite der Johannisstraße ist die Grünanlage am Eichplatz mit den großen Bäumen und den Sandkasten. Da bleibt ist genügend Raum für das Eichplätzchen und ?“jenawohnen“? des abgelehnten Projektes.

    ***Das Märchen von der Grünanlage***
    Auszug 10 Grundsätze:
    „Bis zu einer Entwicklung des Eichplatzareals sollte durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Pflege der Grünfläche und Ordnung des ruhenden Verkehrs, die Situation verbessert werden.“

    Anmerkung: Holger Herrmann.
    KSJ pflegt bereits die Grünanlage, mäht Gras, kehrt die Wege, füllt Sand nach, pflanzt Sträucher, lehrt die Papierkörbe und schnippelt am Gesträuch rum.
    An der Rathausgasse und am Kirchplatz werden auch Blumen gepflanzt, die aber teilweise mit Gestrüpp zu wuchern, was natürlich die Pflege erleichtert.
    Der Parkplatz wird ebenfalls notdürftig in Ordnung gehalten.
    In der Grünanlage am Eichplatz ist ein Beet der essbaren Stadt und das mit Blumen bepflanzte Rondell um den Sandkasten. Dort duldet KSJ die Bepflanzung, hilft beim Abtransport von Verblühtem. Eine Unterstützung beim Giesen des mit Blumen bepflanzte Rondell um den Sandkasten lehnte KSJ 2015 ab.

  2. Holger Herrmann

    Warum sind die 10 Grundsätze im Grundsaetze_Beteiligungsverfahren_Stadtmitte-Eichplatz_2016_03_klein
    nur in einer sehr schlechten Qualität herunterladbar?
    Warum können aus diesem Dokument keine Auszüge kopiert werden?
    Mit freundlichen Grüßen
    Holger Herrmann

    • Dezernat Stadtentwicklung & Umwelt

      Hallo Herr Herrmann,

      vielen Dank für Ihren Hinweis. Das Dokument ist jetzt in einer anderen Version eingestellt. /ASE

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