Hausberg

Bauherreninformation – Nützliche Tipps für Baufirmen

Die Bebauung der neu erschlossenen Parzellen in der Karl-Brauckmann-Straße und der Otto-Wagner-Straße ist in vollem Gange.

Die beiden Erschließungsstraßen sind dem öffentlichen Verkehr gewidmet, d. h. 1,50 m breiter Gehweg, 5 m Fahrbahn und 0,5 m Schrammbord (West –> Ost Richtung) unterliegen dem öffentlichen Recht (Straßenrecht, Straßenverkehrsrecht, Ordnungsrecht, etc.).

Deshalb sind jedwede Sperrungen auch nur von Teilen der öffentlichen Straße unbedingt vorab mit den zuständigen Behörden Fachdienst Verkehrsorganisation und dem Straßenbaulastträger-KSJ-Tiefbau und Stadtraum, abzustimmen. Es ist rechtzeitig vor geplanten Einschränkungen /Sperrungen ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen (verkehrsorganisation@jena.de) und auf Sondernutzung beim Kommunalservice Jena – KSJ, Abt. Infrastruktur und Digitalisierung (Tiefbau-stadtraum@jena.de) zu stellen. Dies ist umso wichtiger, da die beiden Straßen nicht über eine Fahrbahn verbunden und somit Sackgassen sind.

Besonderes Augenmerk ist wegen der Hanglage auf die Sicherheit im Bereich von bestehenden, bzw. bei der Herstellung von Baugruben zu legen. Die Lasten vom Verkehr auf der Straße bzw. von Sondernutzungen müssen immer sicher im Straßenkörper oder durch technische Lösungen (Stützbauwerke, Verbaue) abgetragen werden.

Des Weiteren sind Straßenverschmutzungen auch der vorhandenen Straßeneinläufe, unverzüglich vom Verursacher zu beseitigen.

Dafür können Sie beim Kommunalservice Jena, Abt. Städtereinigung oder einer anderen Firma Ihrer Wahl eine maschinelle Straßenreinigung beauftragen.

Bitte handeln Sie im Interesse eines möglichst reibungslosen Bauablaufes mit Umsicht auf die anderen hier beteiligten Bauherrn und Baufirmen, vielen Dank.

 

Kommunalservice Jena

Abt. Infrastruktur und Digitalisierung

 

/SvM

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