Aktuelles

Nutzung des Arbeitsamtsparkplatzes durch Anwohner

Im Ergebnis der Anfragen des KSJ beim Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) wird eine Nutzung der Stellflächen auf dessen Parkplatz für die Anwohner leider nicht möglich sein.

Zum Hintergrund der Entscheidung:

Ohne größeren Umbau-, Organisations- und Programmierungsaufwand kann die Schließanlage nicht für die Nutzung des Parkplatzes durch Dritte (nicht Besucher) außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden.

Der Parkplatz ist sehr gut ausgelastet und zeitweise nicht ausreichend für den Bedarf durch die Besucher. Es könnte auch nicht ausgeschlossen werden, dass gerade in den Übergangszeiten zur Öffnung des Arbeitsamtes einzelne Anwohner weiterhin den Parkplatz nutzen. Gerade zu den morgendlichen Öffnungszeiten sind keine Reserven dafür vorhanden.

Einem Parken für Anwohner auf dem Parkplatz des Arbeitsamtes kann daher seitens der Vertreter des Arbeitsamtes nicht zugestimmt werden.