{"id":3544,"date":"2019-10-28T14:50:18","date_gmt":"2019-10-28T13:50:18","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/?p=3544"},"modified":"2019-10-28T14:55:02","modified_gmt":"2019-10-28T13:55:02","slug":"zum-wegfall-der-sog-missbilligungsgrenze-bei-abloesevertraegen-nach-der-aktuellen-rechtsprechung-des-bverwg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/2019\/10\/28\/zum-wegfall-der-sog-missbilligungsgrenze-bei-abloesevertraegen-nach-der-aktuellen-rechtsprechung-des-bverwg\/","title":{"rendered":"Zum Wegfall der sog. &#8222;Missbilligungsgrenze&#8220; bei Abl\u00f6severtr\u00e4gen nach der aktuellen Rechtsprechung des BVerwG"},"content":{"rendered":"\n<p>Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) lange Jahre bez\u00fcglich Abl\u00f6sungsvertr\u00e4gen davon ausgegangen ist, dass eine solche zwischen der Kommune und Grundst\u00fcckseigent\u00fcmern vertraglich geschlossene Abl\u00f6severeinbarung unverbindlich wird, sobald sich im Zuge der Beitragserhebung herausstellt, dass der Beitrag, der dem betroffenen Grundst\u00fcck als Erschlie\u00dfungskostenanteil nach \u00a7 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen w\u00e4re, entweder das Doppelte oder mehr als das Doppelte erreicht bzw. die H\u00e4lfte oder weniger als die H\u00e4lfte des vereinbarten Abl\u00f6sebetrages, hat es inzwischen seine Rechtsprechung ge\u00e4ndert.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit Urteil vom 21.01.2015 hat das BVerwG entschieden, dass die bisherigen sog. Missbilligungsgrenzen f\u00fcr Abl\u00f6severeinbarungen nicht mehr gelten. Nunmehr ist es so, dass es nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB einer Kommune zwar weiter zuzustehe, den mit einem zuk\u00fcnftig beitragspflichtig werdenden Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer abgeschlossenen Beitragsabl\u00f6severtrag sp\u00e4ter im Rahmen der Beitragserhebung zu \u00fcberpr\u00fcfen. Wenn sich dabei herausstelle, dass der zu zahlende Beitrag h\u00f6her bzw. niedriger w\u00e4re, k\u00f6nnte f\u00fcr die Kommune nunmehr nach den Grunds\u00e4tzen \u00fcber den Wegfall der Gesch\u00e4ftsgrundlage grunds\u00e4tzlich die Bindungswirkung der Abl\u00f6severeinbarung entfallen, so das Bundesverwaltungsgericht in seiner <a href=\"https:\/\/www.bverwg.de\/210115U9C1.14.0\">Entscheidung mit Az. 9 C 1.14<\/a>. Basis f\u00fcr eine solche Wirkung sei, dass im Rahmen einer Beitragserhebung f\u00fcr das abgel\u00f6ste Grundst\u00fcck nach Eingang der letzten Unternehmerrechnung eine erheblich andere als die vereinbarte H\u00f6he des Abl\u00f6sebetrages als Beitrag anfallen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Wenn, so das BVerwG, eine Abw\u00e4gung aller sich im Zusammenhang mit dem Abl\u00f6severtrag ergebenden Umst\u00e4nde gegenl\u00e4ufige Interessen ergeben w\u00fcrden, k\u00f6nne die Kommune die Anpassung der Abl\u00f6severeinbarung verlangen und ggf. im Wege der Leistungsklage oder des R\u00fccktrittes durchsetzen. Aus dem Urteil:<\/p>\n\n\n\n<p>(&#8230;) <em>Eine absolute, von der Ursache des Auseinanderfallens von Abl\u00f6sungsbetrag und Erschlie\u00dfungsbeitrag unabh\u00e4ngige, allein an die H\u00f6he der Differenz ankn\u00fcpfende Grenze ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. (&#8230;) H\u00e4tte der Gesetzgeber der Fortgeltung eines Abl\u00f6sungsvertrags eine spezifisch erschlie\u00dfungsbeitragsrechtliche und dazu noch &#8222;absolute&#8220; Grenze setzten wollen, h\u00e4tte er dies durch eine entsprechende Regelung zum Ausdruck bringen m\u00fcssen. (&#8230;)<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Die Grenze der notwendigen Tolerierung eines (&#8230;) Missverh\u00e4ltnisses bestimmt sich vielmehr im Einzelfall nach den bundesrechtlich in \u00a7 60 VwVfG verankerten, im \u00f6ffentlichen Recht dar\u00fcber hinaus seit langem allgemein anerkannten Grunds\u00e4tzen \u00fcber den Wegfall der Gesch\u00e4ftsgrundlage anhand einer Abw\u00e4gung aller sich im Zusammenhang mit Abl\u00f6sungsvertr\u00e4gen ergebenden Umst\u00e4nde und gegenl\u00e4ufigen Interessen. (&#8230;) Diese Grunds\u00e4tze finden nicht nur auf Dauerschuldverh\u00e4ltnisse, sondern auch auf \u00f6ffentlich-rechtliche Vertr\u00e4ge Anwendung, die &#8211; wie hier &#8211; eine einmalige Leistungspflicht begr\u00fcnden; dies gilt auch dann, wenn die vertraglich geschuldete Leistung schon erbracht wurde (&#8230;)<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Damit erm\u00f6glicht die Rechtsordnung auch ohne Heranziehung einer absoluten Missbilligungsgrenze, Abweichungen zwischen dem Erschlie\u00dfungsbeitrag und der vereinbarten Abl\u00f6sung eine Grenze zu ziehen, bei deren Bestimmung zudem den Umst\u00e4nden des Einzelfalls Rechnung getragen werden kann. Ein sich danach m\u00f6glicherweise ergebendes Nacherhebungsrecht kann die Gemeinde indes nicht unmittelbar durch Erschlie\u00dfungsbeitragsbescheid durchsetzen. Vielmehr bedarf es der Geltendmachung des Anpassungsverlangens &#8211; ggf. im Wege der auf Vertragsanpassung gerichteten Leistungsklage &#8211; oder des R\u00fccktritts vom Abl\u00f6sungsvertrag (&#8230;). Voraussetzung f\u00fcr einen Wegfall der Gesch\u00e4ftsgrundlage ist allerdings ein &#8211; zudem unzumutbares &#8211; \u00dcberschreiten des Risikorahmens, den die Partei, die eine Anpassung des Vertrags begehrt oder von ihm zur\u00fccktreten will, mit dem Vertragsschluss \u00fcbernommen hat.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) lange Jahre bez\u00fcglich Abl\u00f6sungsvertr\u00e4gen davon ausgegangen ist, dass eine solche zwischen der Kommune und Grundst\u00fcckseigent\u00fcmern vertraglich geschlossene Abl\u00f6severeinbarung unverbindlich&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":12,"featured_media":3354,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-3544","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3544","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/users\/12"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3544"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3544\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3547,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3544\/revisions\/3547"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3354"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3544"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3544"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3544"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}