{"id":3171,"date":"2018-12-12T19:01:08","date_gmt":"2018-12-12T18:01:08","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/?p=3171"},"modified":"2019-01-05T09:23:28","modified_gmt":"2019-01-05T08:23:28","slug":"jena-erhebt-weiter-strassenbaubeitraege-und-vorausleistungen-auf-strassenbaubeitraege","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/2018\/12\/12\/jena-erhebt-weiter-strassenbaubeitraege-und-vorausleistungen-auf-strassenbaubeitraege\/","title":{"rendered":"Jena erhebt weiter Stra\u00dfenbaubeitr\u00e4ge und Vorausleistungen auf Stra\u00dfenbaubeitr\u00e4ge"},"content":{"rendered":"<ul style=\"list-style-type: disc\">\n<li>Die Th\u00fcringer Landesregierung erarbeitet gerade ein Gesetz zur \u00c4nderung der Th\u00fcringer Kommunalabgaben. Dort sollen auch die Stra\u00dfenausbaubeitr\u00e4ge neu geregelt werden.<\/li>\n<li>Gleichzeitig ist auch ein Moratorium im Gespr\u00e4ch, welche einen Stopp von Ausbaubescheiden ab 1. Januar 2019 vorsieht.<\/li>\n<li>Der Kommunalservice Jena ist den derzeit g\u00fcltigen Gesetzen verpflichtet. Deshalb werden bis zu einer Abschaffung weiterhin Abgaben erhoben. Dies gilt f\u00fcr Stra\u00dfen, deren Herstellungsarbeiten abgeschlossen sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch wenn die Th\u00fcringer Landesregierung f\u00fcr Mitte 2019 ein Gesetz zur \u00c4nderung des Th\u00fcringer Kommunalabgabengesetzes (KAG) angek\u00fcndigt hat, das faktisch die Abschaffung der Erhebung von Stra\u00dfen(aus)baubeitr\u00e4gen vorsieht und sich zudem f\u00fcr ein Moratorium einsetzt, nach dem von den Kommunen im Vorgriff auf die angestrebte Gesetzes\u00e4nderung ab dem 1. Januar 2019 keine Ausbaubeitragsbescheide mehr verschickt werden sollen, erhebt die Stadt Jena auch weiterhin solche Kommunalabgaben und zwar f\u00fcr Jenaer Stra\u00dfen, deren Herstellungsarbeiten abgeschlossen und die Schlussrechnungen bereits eingegangen sind oder in den kommenden Wochen eingehen werden.<\/p>\n<p>Wie Rainer Sauer, Leiter der Abteilung Beitr\u00e4ge im Kommunalservice Jena (KSJ) erkl\u00e4rte, m\u00fcsse und werde man f\u00fcr alle abgeschlossenen und nach dem derzeit g\u00fcltigen Kommunalabgabengesetz beitragspflichtigen Stra\u00dfen noch Stra\u00dfenbaubeitr\u00e4ge und Vorausleistungen auf Stra\u00dfenbaubeitr\u00e4ge erheben &#8211; mindestens noch bis zum Jahresende. Das sehe auch die entsprechende Satzung der Stadt Jena vor, sagte Sauer. Zwar gebe es eine Empfehlung des Gemeinde- und St\u00e4dtebundes Th\u00fcringen (GStB-TH), mit Blick auf den Versand von Stra\u00dfenbau-Beitragsbescheiden zur\u00fcckhaltend zu sein, es sei denn, es drohe Verj\u00e4hrung. Doch gelte die gesetzliche Grundlage bis zur KAG-\u00c4nderung und dem Inkrafttreten eines neuen Th\u00fcringer Kommunalabgabengesetzes unver\u00e4ndert weiter, berichtete der Abteilungsleiter.<\/p>\n<p>Auch ein m\u00f6gliches Moratorium zur Nicht-Erhebung von Beitr\u00e4gen im Vorgriff auf eine m\u00f6gliche Gesetzes\u00e4nderung sieht der Beitragsexperte \u00e4hnlich kritisch wie der GStB-TH. Dieser habe gerade diese Woche noch erkl\u00e4rt, der Begriff Moratorium sei mit Vorsicht zu genie\u00dfen. Angek\u00fcndigt sei ein Rundschreiben der Landesregierung, in welchem die Kommunen dar\u00fcber informiert werden sollen, dass der Verzicht auf die Erhebung\u00a0von Beitr\u00e4gen vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion denkbar w\u00e4re. Die Verantwortung hierf\u00fcr werde aber allein den Kommunen \u00fcberlassen. Nach Sauers Angaben trage der GSTB-TH den Inhalt dieses Rundschreibens nicht mit, da weder im Landeshaushalt 2018 noch in dem f\u00fcr 2019 Mittel f\u00fcr eine finanzielle Erstattung an die Kommunen f\u00fcr diesen\u00a0Zweck\u00a0vorgesehen seien.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem br\u00e4uchte \u2013 seiner Ansicht nach \u2013 ein solches Moratorium eine Gesetzesform, um die Wirkungen der aktuell g\u00fcltigen Normen des Th\u00fcrKAG \u00bbauszubremsen\u00ab, bevor die Abgaben abgeschafft werden, so der Abteilungsleiter. Ganz davon abgesehen, dass es bisher nur Absichtserkl\u00e4rungen und keinen \u00bbletter of intent\u00ab gibt, wann und wie St\u00e4dten wie Jena Geld aus dem Landeshaushalt f\u00fcr Einnahmeausf\u00e4lle in ihrem 2019er Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan ersetzt wird, sagte er.<\/p>\n<p>Wie es in Zukunft mit der Stra\u00dfen(aus)baubeitragserhebung konkret weitergehen wird, dar\u00fcber w\u00fcrde zu entschieden sein, wenn der Gesetzentwurf vorliege, sagte Rainer Sauer. Klar ist nach seinen Worten aber, dass sobald der Landtag das Gesetz verabschiedet hat, die Stadt Jena selbstverst\u00e4ndlich die neue Gesetzesregelung anwenden wird. \/ SvM<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Th\u00fcringer Landesregierung erarbeitet gerade ein Gesetz zur \u00c4nderung der Th\u00fcringer Kommunalabgaben. Dort sollen auch die Stra\u00dfenausbaubeitr\u00e4ge neu geregelt werden. 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