{"id":3141,"date":"2018-12-16T09:44:42","date_gmt":"2018-12-16T08:44:42","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/?p=3141"},"modified":"2018-12-16T09:46:09","modified_gmt":"2018-12-16T08:46:09","slug":"drei-fragen-zur-abschaffung-des-strassenbaubeitrags-von-prof-dr-hans-joachim-driehaus-teil-4-4","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/2018\/12\/16\/drei-fragen-zur-abschaffung-des-strassenbaubeitrags-von-prof-dr-hans-joachim-driehaus-teil-4-4\/","title":{"rendered":"&#8222;Drei Fragen zur Abschaffung des Stra\u00dfenbaubeitrags&#8220; von Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus (Teil 4\/4)"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/2018\/12\/12\/drei-fragen-zur-abschaffung-des-strassenbaubeitrags-von-prof-dr-hans-joachim-driehaus-teil-1-4\/\">[LESEN SIE HIER TEIL 1<\/a>, <a href=\"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/2018\/12\/13\/drei-fragen-zur-abschaffung-des-strassenbaubeitrags-von-prof-dr-hans-joachim-driehaus-teil-2-4\/\">DA TEIL 2<\/a> und <a href=\"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/2018\/12\/14\/drei-fragen-zur-abschaffung-des-strassenbaubeitrags-von-prof-dr-hans-joachim-driehaus-teil-3-4\/\">DORT TEIL 3 DES ARTIKELS]<\/a><\/p>\n<blockquote><p>4. Tr\u00e4gt eine Abschaffung des Stra\u00dfenbaubeitrags zu einer Befriedung in der Bev\u00f6lkerung einer Gemeinde bei?<\/p><\/blockquote>\n<p>1. Die Abschaffung des Stra\u00dfenbaubeitrags kann ausschlie\u00dflich zu einem bestimmten Stichtag erfolgen, selbst wenn dieser Stichtag r\u00fcckwirkend festgelegt wird. Jede Stichtagsl\u00f6sung begr\u00fcndet zwangsl\u00e4ufig eine sozusagen Zwei-Klassen-Gesellschaft, n\u00e4mlich bei Stra\u00dfenbaubeitr\u00e4gen eine Gruppe von Grundeigent\u00fcmern, die f\u00fcr den beitragsf\u00e4higen Ausbau \u201eihrer&#8220; Stra\u00dfe noch Stra\u00dfenbaubeitr\u00e4ge bezahlen mussten, und eine andere Gruppe, deren Mitglieder von einer derartigen Belastung befreit sind. In Bayern beispielsweise hat der Gesetzgeber in Art. 19 Abs. 7 KAG bestimmt, Stra\u00dfenbaubeitr\u00e4ge nach den bis dahin geltenden gesetzlichen Bestimmungen h\u00e4tten nur noch diejenigen Grundeigent\u00fcmer zu zahlen, denen ein Beitragsbescheid bis zum 31. Dezember 2017 bekannt gegeben worden ist; sp\u00e4ter bekannt gegebene Beitragsbescheide seien hingegen aufzuheben. Das kann dazu f\u00fchren, dass die Grundeigent\u00fcmer, denen in den letzten Tagen des Jahres 2017 ein Beitragsbescheid bekannt gegeben worden ist, noch Stra\u00dfenbaubeitr\u00e4ge f\u00fcr einen beitragsf\u00e4higen Ausbau \u201eihrer&#8220; Ortsstra\u00dfe bezahlen m\u00fcssen, w\u00e4hrend Eigent\u00fcmer von an die gleiche Ortstra\u00dfe angrenzenden Grundst\u00fccken, denen &#8211; aus welchen (Zuf\u00e4lligkeits)Gr\u00fcnden auch immer \u2014 eine solcher Bescheid erst in den ersten Tagen des Jahres 2018 bekannt gegeben worden ist, von einer solchen Bezahlung befreit sind. Es kann bezweifelt werden, ob in solchen und \u00e4hnlichen Konstellationen den Grundeigent\u00fcmern, die noch einen Stra\u00dfenbaubeitrag erbringen m\u00fcssen, ein derartiges Ergebnis \u00fcberzeugend verst\u00e4ndlich gemacht werden kann, und vor allem ob es zur Befriedung in der Bev\u00f6lkerung der Gemeinde beitr\u00e4gt.<\/p>\n<p>2. Eine Abschaffung des Stra\u00dfenbaubeitrags und eine Schlie\u00dfung dadurch bei einer Gemeinde auftretender Finanzierungsl\u00fccken durch die Einnahmen aus einer Erh\u00f6hung der Grundsteuer f\u00fchrt erstmals zu einer Einbeziehung von Mietern in den Kreis derjenigen, die unmittelbar Kosten f\u00fcr eine beitragsf\u00e4hige Sanierung von Gemeindestra\u00dfen zu tragen haben. Ob diese Folge sachlich gerechtfertigt und vor allem sozial vertr\u00e4glich ist, d\u00fcrfte sehr fraglich sein; jedenfalls in einer Gemeinde mit vielen Mietern d\u00fcrfte sie schwerlich zur Befriedung in der Bev\u00f6lkerung beitragen.<\/p>\n<blockquote><p>5a. Erste Schlussbetrachtung<\/p><\/blockquote>\n<p>Die vorstehenden Ausf\u00fchrungen dr\u00e4ngen die Frage auf, ob nicht durch eine intelligentere L\u00f6sung ein angemessener Interessenausgleich gefunden werden kann. Gegen\u00fcber stehen sich das Interesse der Gemeinde als Vertreterin der (gemeindlichen) Allgemeinheit einschlie\u00dflich der Mieter am Festhalten an der bisherigen Beitragsfinanzierung durch die jeweiligen Grundeigent\u00fcmer und deren Interesse an einer Reduzierung der von ihnen zu tragenden Beitragslasten. Zu einem solchen Interessenausgleich k\u00f6nnte sicher beitragen, wenn L\u00e4nder, die bei einer Abschaffung des Stra\u00dfenbaubeitrags eine Kompensation in einer bestimmten H\u00f6he zu leisten h\u00e4tten, diesen Betrag zur Reduzierung des Eigent\u00fcmeranteils an den f\u00fcr einen beitragsf\u00e4higen Ausbau entstehenden Kosten einsetzten, also die Kompensationsmittel in entsprechende F\u00f6rdermittel \u201eumwidmen&#8220; w\u00fcrden. Denn dadurch w\u00fcrde der von den Eigent\u00fcmern zu tragende Anteil an den Kosten f\u00fcr einen beitragsf\u00e4higen Ausbau nennenswert reduziert, ohne dass die Gemeinde zus\u00e4tzlich belastet w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Eine die Grundeigent\u00fcmer entlastende Wirkung k\u00f6nnte auch dadurch erreicht werden, dass F\u00f6rderungen der L\u00e4nder f\u00fcr den kommunalen Stra\u00dfenbau in Zukunft nicht auf den Gemeindeanteil bezogen, sondern auf die Gesamtkosten einer beitragsf\u00e4higen Ma\u00dfnahme ausgerichtet werden. \u00dcberdies k\u00f6nnten zu einer Entlastung der Grundeigent\u00fcmer gro\u00dfz\u00fcgigere Stundungsregelungen und die Begr\u00fcndung eines Rechtsanspruchs f\u00fchren, den Beitrag unabh\u00e4ngig vom Vorliegen irgendwelcher Billigkeitsgr\u00fcnde in bis zu zwanzig aufeinander folgenden Raten begleichen zu k\u00f6nnen, und zwar bei einer Verzinsung des jeweiligen Restbetrags zu j\u00e4hrlich h\u00f6chstens 1 % \u00fcber dem Basiszinssatz nach \u00a7 247 BGB. Eine \u00e4hnliche Regelung enth\u00e4lt in Hessen bereits \u00a7 11 Abs. 12 KAG; sie ist zugleich geeignet, einen Anreiz f\u00fcr eine Entscheidung zugunsten der rechtlich sehr komplizierten und kostenaufw\u00e4ndigen Wiederkehrenden Stra\u00dfenbaubeitr\u00e4ge zu beseitigen. Schlie\u00dflich k\u00f6nnte ein Gesetzgeber f\u00fcr ganz besondere Konstellationen \u2014 z.B. f\u00fcr den Fall, dass der Beitrag \u00fcber dem Verkehrswert des entsprechenden Grundst\u00fccks liegt \u2014 einen vollst\u00e4ndigen Beitragserlass anordnen.<\/p>\n<blockquote><p>5b. Zweite Schlussbetrachtung<\/p><\/blockquote>\n<p>Die vorstehenden Ausf\u00fchrungen dr\u00e4ngen die Frage auf, ob nicht durch eine intelligentere L\u00f6sung ein angemessener Interessenausgleich gefunden werden kann. Gegen\u00fcber stehen sich das Interesse der Gemeinde als Vertreterin der (gemeindlichen) Allgemeinheit einschlie\u00dflich der Mieter am Festhalten an der bisherigen Beitragsfinanzierung durch die jeweiligen Grundeigent\u00fcmer und deren Interesse an einer Reduzierung der von ihnen zu tragenden Beitragslasten. Zu einem solchen Interessenausgleich k\u00f6nnte sicher beitragen, wenn L\u00e4nder, die bei einer Abschaffung des Stra\u00dfenbaubeitrags eine Kompensation in einer bestimmten H\u00f6he zu leisten h\u00e4tten, diesen Betrag zur Reduzierung des Eigent\u00fcmeranteils an den f\u00fcr einen beitragsf\u00e4higen Ausbau entstehenden Kosten einsetzten, also die Kompensationsmittel in entsprechende F\u00f6rdermittel \u201eumwidmen&#8220; w\u00fcrden. Denn dadurch w\u00fcrde der von den Eigent\u00fcmern zu tragende Anteil an den Kosten f\u00fcr einen beitragsf\u00e4higen Ausbau nennenswert reduziert, ohne dass die Gemeinde zus\u00e4tzlich belastet w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Eine die Grundeigent\u00fcmer entlastende Wirkung k\u00f6nnte auch dadurch erreicht werden, dass F\u00f6rderungen der L\u00e4nder f\u00fcr den kommunalen Stra\u00dfenbau in Zukunft nicht auf den Gemeindeanteil bezogen, sondern auf die Gesamtkosten einer beitragsf\u00e4higen Ma\u00dfnahme ausgerichtet werden. \u00dcberdies k\u00f6nnten zu einer Entlastung der Grundeigent\u00fcmer gro\u00dfz\u00fcgigere Stundungsregelungen und die Begr\u00fcndung eines Rechtsanspruchs f\u00fchren, den Beitrag unabh\u00e4ngig vom Vorliegen irgendwelcher Billigkeitsgr\u00fcnde in bis zu zwanzig aufeinander folgenden Raten begleichen zu k\u00f6nnen, und zwar bei einer Verzinsung des jeweiligen Restbetrags zu j\u00e4hrlich h\u00f6chstens 1 % \u00fcber dem Basiszinssatz nach \u00a7 247 BGB. Eine \u00e4hnliche Regelung enth\u00e4lt in Hessen bereits \u00a7 11 Abs. 12 KAG; sie ist zugleich geeignet, einen Anreiz f\u00fcr eine Entscheidung zugunsten der rechtlich sehr komplizierten und kostenaufw\u00e4ndigen Wiederkehrenden Stra\u00dfenbaubeitr\u00e4ge zu beseitigen. Schlie\u00dflich k\u00f6nnte ein Gesetzgeber f\u00fcr ganz besondere Konstellationen \u2014 z.B. f\u00fcr den Fall, dass der Beitrag \u00fcber dem Verkehrswert des entsprechenden Grundst\u00fccks liegt \u2014 einen vollst\u00e4ndigen Beitragserlass anordnen.<\/p>\n<p>Eine intelligentere L\u00f6sung hat vor wenigen Monaten der Gesetzgeber in Hessen und haben zuvor schon die Gesetzgeber in Schleswig-Holstein und Niedersachen gefunden. Sie haben n\u00e4mlich nicht den Stra\u00dfenbaubeitrag als solchen, sondern die Pflicht zur Erhebung des Stra\u00dfenbaubeitrags abgeschafft. Dadurch haben sie nicht nur das Entstehen von durch das Konnexit\u00e4tsprinzip geforderten Ausgleichszahlungen vermieden, sondern \u00fcberdies erreicht, dass die einzelnen Gemeinden nach Ma\u00dfgabe ihrer jeweiligen Finanzsituation selbst dar\u00fcber entscheiden, ob in ihrem Hoheitsgebiet Stra\u00dfenbaubeitr\u00e4ge erhoben werden. Zugleich haben sie damit zur St\u00e4rkung der kommunalen Selbstverwaltung beigetragen.<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Hinweis: Der Autor ist Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator sowie freier Mitarbeiter des vhw-Bundesverbandes f\u00fcr Wohnen und Stadtentwicklung e.V.; er war zuvor von 1997 bis 2005 Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht und gilt als f\u00fchrender Experte auf dem Gebiet der Erschlie\u00dfungs- und Stra\u00dfenbaubeitragserhebung in Deutschland. Den Text hat er diesem Blog der Stadt Jena exklusiv zur Ver\u00f6ffentlichung zur Verf\u00fcgung gestellt; er darf unter Nennung der Quelle und des Autors kostenfrei weiterverbreitet werd<\/em>en.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[LESEN SIE HIER TEIL 1, DA TEIL 2 und DORT TEIL 3 DES ARTIKELS] 4. Tr\u00e4gt eine Abschaffung des Stra\u00dfenbaubeitrags zu einer Befriedung&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":12,"featured_media":3164,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,1,10,11,9,8,2,5],"tags":[],"class_list":["post-3141","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-beitragserhebung","category-allgemein","category-pruefauftrag-abschaffung-beitraege","category-pruefauftrag-absenkung-beitragssaetze","category-pruefauftrag-wiederkehrende-beitraege","category-pruefauftraege","category-termine","category-bezahlen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3141","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/users\/12"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3141"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3141\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3189,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3141\/revisions\/3189"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3164"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3141"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3141"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3141"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}