{"id":2478,"date":"2017-11-21T11:16:27","date_gmt":"2017-11-21T10:16:27","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/?p=2478"},"modified":"2017-11-21T14:47:00","modified_gmt":"2017-11-21T13:47:00","slug":"thueringer-zinbeihilfe-fuer-beitragspflichtige-nach-gesetzesaenderung-moeglicherweise-vor-dem-aus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/2017\/11\/21\/thueringer-zinbeihilfe-fuer-beitragspflichtige-nach-gesetzesaenderung-moeglicherweise-vor-dem-aus\/","title":{"rendered":"Th\u00fcringer Zinsbeihilfe f\u00fcr Beitragspflichtige nach Gesetzes\u00e4nderung m\u00f6glicherweise vor dem Aus"},"content":{"rendered":"<p>Seit dem Jahre 1993 gibt es im Freistaat Th\u00fcringen eine sog. &#8222;Richtlinie \u00fcber die Gew\u00e4hrung von Zinsbeihilfen zur Finanzierung von Beitr\u00e4gen nach \u00a7 7 des Th\u00fcringer Kommunalabgabengesetzes (Th\u00fcrKAG) und von Erschlie\u00dfungsbeitr\u00e4gen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)&#8220; &#8211; fr\u00fcher auch &#8222;Zinszuschussbeihilfe&#8220; genannt . Jetzt gibt es Signale aus dem Th\u00fcringer Innenministerium, <a href=\"https:\/\/www.google.de\/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=&amp;esrc=s&amp;source=web&amp;cd=4&amp;ved=0ahUKEwi76Mmijc_XAhVNahoKHX-0CNsQFgg_MAM&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.obere-hahle.de%2Fimages%2FRichtlinien%2FRichtlinie%2520Zinsbeihilfe.pdf&amp;usg=AOvVaw3OE6eU2thWdm4mHoqIQkWv\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">dass diese finanzielle Zuwendung f\u00fcr beitragspflichtige Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer im Freistaat<\/a> nach knapp 25 Jahren wieder abgeschafft werden soll. Der Grund ist einfach: mit der <a href=\"https:\/\/www.google.de\/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=&amp;esrc=s&amp;source=web&amp;cd=1&amp;ved=0ahUKEwjP9_PLts_XAhXiCJoKHVqGBGsQFggtMAA&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.parldok.thueringen.de%2FParlDok%2Fdokument%2F63243%2Fgesetz-und-verordnungsblatt-nr-7-2017.pdf&amp;usg=AOvVaw0kXt01hN-nPzBcTWd8clFH\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4nderung des \u00a7 7 b Abs. 2 des Th\u00fcrKAG<\/a> sind die von Beitragspflichtigen bei Ratenzahlungen zu entrichtenden Zinsen so niedrig geworden, dass eine Entlastung nicht mehr n\u00f6tig erscheint.<\/p>\n<p>Im Einzelnen:<\/p>\n<p>1993 wurde in Th\u00fcringen die Einf\u00fchrung einer sog. &#8222;Zinsbeihilfe&#8220; zur Finanzierung von Stra\u00dfen(aus)baubeitr\u00e4gen nach dem Th\u00fcringer Kommunalabgabengesetz diskutiert und gegen Ende des Jahres von der damaligen Landesregierung\u00a0 auf den Weg gebracht. Hilfreich waren dabei die im Dezember 1993 ver\u00f6ffentlichte Richtlinie des Innenministeriums zur Anwendung der Zinsbeihilfe ab dem Jahre 1994, die schlie\u00dflich im Th\u00fcringer Staatsanzeiger Nr. 31\/1994 pr\u00e4zisiert und 1995 vom Landesverwaltungsamt in Weimar (TLVwA) vereinfacht dargestellt den St\u00e4dten und Gemeinden in Th\u00fcringen zur Kenntnis gegeben wurde.<\/p>\n<p>Zu diesem Zeitpunkt hatte die Stadt Jena ihren nach dem Th\u00fcrKAG beitragspflichtigen Grundst\u00fcckseigent\u00fcmern (z. B. in der Max-Gr\u00e4fe-Gasse und Am Heiligenberg in Zw\u00e4tzen, der Geleitstra\u00dfe in Burgau oder der Edelhofgasse und Turmgasse in Ziegenhain), welche mit der Stadt eine Ratenzahlung ihres Stra\u00dfenbeitrags vereinbart hatten, die Zinsbeihilfe bereits gew\u00e4hrt. In 1995, dem ersten Jahr der Gew\u00e4hrung der Zinsbeihilfe f\u00fcr Beitragspflichtige der Stadt Jena durch den Freistaat, wurden diesen bereits mehr als 8.000 DM Zinskosten erstattet.<\/p>\n<p>1998 wurde die Zinsbeihilfe in Th\u00fcringen \u00fcberarbeitet und auf die Zahlung von Erschlie\u00dfungsbeitr\u00e4gen nach dem Baugesetzbuch erweitert; Bedingung war allerdings, dass der \/ die Beitragspflichtige ihren Wohnsitz im Freistaat Th\u00fcringen haben musste\/n. Zinsbeihilfen sind eine Art F\u00f6rderprogramm des Landes Th\u00fcringen und werden seit einigen Jahren jeweils f\u00fcr einen Zwei-Jahres-Zeitraum gew\u00e4hrt, wobei die Abteilung Beitr\u00e4ge des Kommunalservice Jena (KSJ) im Bereich der Stadt Jena f\u00fcr die Ausreichung, Entgegenahme und Bearbeitung der &#8211; F\u00f6rdermittelantr\u00e4gen prinzipiell vergleichbaren &#8211; Antr\u00e4ge auf Zinsbeihilfe zust\u00e4ndig ist, diese an das TLVwA weitergereicht werden, dort zu pr\u00fcfen und ggf. zu gew\u00e4hren sind. Das Th\u00fcringer Landesverwaltungsamt erteilt der Stadt Jena schlie\u00dflich einen Zinsbeihilfebescheid, sendet diesen dem Kommunalservice zu und das Geld wird (nach einer Pr\u00fcfung durch das Rechnungspr\u00fcfungsamt) zweckbestimmt verwendet.<\/p>\n<p>In den letzten zehn Jahren (= 2008 bis 2017) wurden auf diese Weise beispielsweise die Beitragspflichtigen in Jena durch die Th\u00fcringer Landesregierung um knapp 100.000 Euro ihrer Zinslast bei Ratenzahlungen nach dem Th\u00fcrKAG und dem BauGB entlastet. Zum Vergleich: in diesem Zeitraum hat die Stadt Jena rund 6,2 Mio. Euro an Erschlie\u00dfungs- und Stra\u00dfenbaubeitr\u00e4gen eingenommen &#8211; davon zwischen 2013 und 2017 rund 4,4 Mio. Euro.<\/p>\n<p>Die Beantragung, Berechnung und Gew\u00e4hrung von Zinsbeihilfen ist jedoch immer mit einem hohen b\u00fcrokratischen Aufwand verbunden und dieser soll nun m\u00f6glicherweise ab 2018 entfallen. Der Grund f\u00fcr die derzeit diskutierte Abschaffung der Zinsbeihilfe liegt in der \u00c4nderung des \u00a7 7 b Abs. 2 des Th\u00fcrKAG zur Stundung von einmaligen Beitr\u00e4gen in diesem Sommer. Hie\u00df es dort fr\u00fcher bez\u00fcglich der Stundung von Beitr\u00e4gen<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Die H\u00f6he und der Zeitpunkt der F\u00e4lligkeit der Jahresraten wird durch Bescheid festgelegt. Der jeweilige Restbetrag ist mit h\u00f6chstens sechs vom Hundert j\u00e4hrlich zu verzinsen.&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>so lautet der Gesetzestext nun<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Die H\u00f6he und der Zeitpunkt der F\u00e4lligkeit der Jahresraten wird durch Bescheid festgelegt. Der jeweilige Restbetrag ist mit einem Zw\u00f6lftel des Basiszinssatzes nach \u00a7 247 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches zuz\u00fcglich 0,1 Prozentpunkten f\u00fcr jeden vollen Monat zu verzinsen.&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Der hierbei angesprochene Basiszinssatz liegt (mit Stand: 15.11.2017) nicht mehr bei 6 %\u00a0 bzw. nach \u00a7 247 BGB bei 3,62 % j\u00e4hrlich sondern seit dem 01.01.2017 bei minus 0,88 %. Damit Kommunen bei der Vereinbarung von Ratenzahlungen aber wegen der Minuszinsen nicht noch Geld an die Beitragspflichtigen auszahlen m\u00fcssen, werden \u00fcber die monatliche &#8222;0,1%&#8220;-Regelung insgesamt 1,2 % j\u00e4hrlich &#8222;aufgesattelt&#8220; was (minus 0,88 % + 1,2 % =) 0,32 % an j\u00e4hrlichen Stundungszinsen ergibt.<\/p>\n<p>Die Bedenken bez\u00fcglich einer Weiterf\u00fchrung der Zinsbeihilfe sind damit absolut nachvollziehbar, hat ein Beitragspflichtiger in Jena doch damit aktuell bei einer vierj\u00e4hrigen Ratenzahlung eines Stra\u00dfenbaubeitrags von beispielsweise 10.000 Euro insgesamt nur 10.128 Euro zu zahlen, wenn er ihn in eine 48-monatige Ratenzahlung umwandeln lassen kann. Diese 128 Euro an Zinsbeihilfe k\u00f6nnte damit in Zukunft entfallen, jedenfalls wenn die Th\u00fcringische Landesregierung die seit 1993 bestehende Regelung mit dem 01.01.2018 fallen lassen sollte.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \/ RS<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit dem Jahre 1993 gibt es im Freistaat Th\u00fcringen eine sog. &#8222;Richtlinie \u00fcber die Gew\u00e4hrung von Zinsbeihilfen zur Finanzierung von Beitr\u00e4gen nach \u00a7&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":12,"featured_media":2479,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,1,2,5],"tags":[],"class_list":["post-2478","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-beitragserhebung","category-allgemein","category-termine","category-bezahlen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2478","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/users\/12"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2478"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2478\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2492,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2478\/revisions\/2492"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2479"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2478"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2478"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2478"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}