{"id":2354,"date":"2017-07-25T19:29:35","date_gmt":"2017-07-25T17:29:35","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/?p=2354"},"modified":"2017-08-07T09:14:08","modified_gmt":"2017-08-07T07:14:08","slug":"vg-urteil-strassenbeleuchtungsumstellung-auf-led-kann-beitragspflichtige-verbesserung-sein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/2017\/07\/25\/vg-urteil-strassenbeleuchtungsumstellung-auf-led-kann-beitragspflichtige-verbesserung-sein\/","title":{"rendered":"VG Urteil: Stra\u00dfenbeleuchtungsumstellung auf LED kann beitragspflichtige Verbesserung sein"},"content":{"rendered":"<p>Seit einiger Zeit berichten wir in unserem Blog &#8222;Stra\u00dfenbaubeitr\u00e4ge&#8220; \u00fcber die Verbesserung der Jenaer Stra\u00dfenbeleuchtung auf LED-Leuchtenk\u00f6pfe &#8211; ein Thema, das von B\u00fcrgern und Anliegern hier im Blog umfangreich kommentiert wurde. Doch stellt eine solche &#8222;Verbesserung&#8220; der Stra\u00dfenbeleuchtung auch eine (m\u00f6glicherweise beitragspflichtige) &#8222;Verbesserung&#8220; im Sinne des Kommunalabgabengesetzes dar? In einem vor Kurzem ver\u00f6ffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein &#8211; getroffen am 30.01.2017 unter dem Az. 9 A 158\/15 &#8211; ging es genau um diese Frage: &#8222;Ist der komplette Austausch eines Leuchtenkopfs der Stra\u00dfenbeleuchtung inkl. des Reflektors eine beitragspflichtige Verbesserung im Sinne des Kommunalabgabengesetzes (KAG)?&#8220; &#8211; Folgenderma\u00dfen wurde entschieden:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Auch der separate Austausch der Leuchtk\u00f6pfe der Stra\u00dfenbeleuchtung kann eine beitragsf\u00e4hige Erneuerung oder Verbesserung darstellen, wenn diese als wesentlicher selbst\u00e4ndiger Teil der Stra\u00dfenbeleuchtung anzusehen sind. Eine Verbesserung der Beleuchtung liegt in Schleswig-Holstein u.a. dann vor, wenn durch eine Vermehrung der Zahl der Leuchten oder eine Erh\u00f6hung der Leuchtkraft der einzelnen Leuchten eine bessere Ausleuchtung der Stra\u00dfe erreicht wird. Dies hat f\u00fcr die Anlieger einen Vorteil im beitragsrechtlichen Sinne zur Folge.<\/p><\/blockquote>\n<p>Im Tenor wurde die anh\u00e4ngige Klage abgewiesen, bei der man sich gegen ihre Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag f\u00fcr die Erneuerung der Stra\u00dfenbeleuchtung gewandt hatte. Die Gemeindevertretung hatte im strittigen Fall beschlossen, in den Jahren 2011 und 2012 eine energetische Sanierung der Stra\u00dfenbeleuchtung in zahlreichen Gemeindestra\u00dfen durchzuf\u00fchren. Bis 2013 wurden die Lampenk\u00f6pfe der Stra\u00dfenbeleuchtung im Stra\u00dfenzug \u201eK&#8230;-Stra\u00dfe\/Am M&#8230;\/G&#8230;-Stra\u00dfe\u201c erneuert, die vorhandenen Kugelleuchten und Peitschenlampen wurden auf LED-Leuchtmittel umger\u00fcstet. Die letzte Abnahme fand im September 2013 statt. Die daf\u00fcr entstandenen Kosten von insgesamt knapp 50.000 Euro legte man entsprechend der Satzung zu 70 % auf die Anlieger um.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin wurde als Eigent\u00fcmerin eines rund 560 m\u00b2 gro\u00dfen Grundst\u00fccks der\u00a0 G&#8230;-Stra\u00dfe per Bescheid zu einem Ausbaubeitrag in H\u00f6he von 104,65 Euro herangezogen, wogegen sie Widerspruch einlegte. Begr\u00fcndung: Durch das Ersetzen der bisherigen Lampenk\u00f6pfe durch eine energieeffiziente LED-Beleuchtung seien keinerlei Vorteile im Sinne des KAG entstanden; diese l\u00e4gen, so die Eigent\u00fcmerin, vollumf\u00e4nglich bei der Gemeinde.<\/p>\n<p>Der Widerspruch wurde mit Widerspruchsbescheid zur\u00fcckgewiesen, u.a. mit der Begr\u00fcndung, hinsichtlich der durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen seien die KAG-Beitragsvoraussetzungen der Verbesserung gegeben. Die beitragsrechtliche Lebensdauer von Stra\u00dfenbestandteilen wie der Beleuchtung liege zwischen 20 und 30 Jahren. Die letzte Erneuerung der Stra\u00dfenbeleuchtung im ausgebauten Stra\u00dfenzug war rund 30 Jahre zuvor erfolgt. Da f\u00fcr besch\u00e4digte Glaskuppeln der Kugellampen und deren Vorschaltger\u00e4te keine Ersatzlieferung mehr m\u00f6glich sei, habe man absehen k\u00f6nnen, dass auch f\u00fcr die \u00fcbrigen Lampen in dem Stra\u00dfenzug in absehbarer Zeit keine Ersatzteile mehr erh\u00e4ltlich sein w\u00fcrden, so dass die Gemeinde Handlungsbedarf erkannt habe. Dar\u00fcber hinaus liege eine Verbesserung insoweit vor, da sich die Lichtleistung pro Leuchte durch die LED-Leuchten erh\u00f6ht habe und dadurch eine bessere Ausleuchtung der Stra\u00dfe erzielt worden sei. Darin liege ein Vorteil im beitragsrechtlichen Sinne. Der weitere Umstand, dass es aufgrund der Erneuerung zu massiven Stromeinsparungen komme bzw. zuk\u00fcnftig kommen werde, sei beitragsrechtlich ohne Bedeutung.<\/p>\n<p>Urteil: Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wurde die Klage f\u00fcr zul\u00e4ssig erachtet, jedoch als unbegr\u00fcndet. Bedenken gegen die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Gemeindesatzung, die in ihrer Ursprungsfassung bereits Gegenstand gerichtlicher \u00dcberpr\u00fcfung war, waren nicht ersichtlich. \u00d6ffentliche Einrichtung sei in der Tat der strittige Stra\u00dfenzug G&#8230;-Stra\u00dfe\/Am M&#8230;\/K&#8230;-Stra\u00dfe, hie\u00df es. Der Stra\u00dfenzug ist dem \u00f6ffentlichen Verkehr gewidmet.<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Entgegen der Ansicht der Kl\u00e4gerin ist die Ma\u00dfnahme notwendig i.S.d. \u00a7 8 Abs. 1 KAG und damit beitragspflichtig. Auch wenn \u00a7 8 Abs. 1 KAG nur von notwendigen Einrichtungen und nicht auch von notwendigen Ma\u00dfnahmen spricht, k\u00f6nnen Beitr\u00e4ge f\u00fcr Ausbau- und Umbauma\u00dfnahmen an notwendigen Einrichtungen nur dann erhoben werden, wenn die Ma\u00dfnahmen und die Aufwendungen ihrerseits notwendig sind. Dies gilt gleicherma\u00dfen f\u00fcr die erstmalige Herstellung einer notwendigen \u00f6ffentlichen Einrichtung wie f\u00fcr ihren Aus- und Umbau bzw. ihre Erneuerung. Allerdings ist Notwendigkeit nicht gleichbedeutend mit einem dringenden \u00f6ffentlichen Bed\u00fcrfnis i.S.d. \u00a7 17 Gemeindeordnung oder einer unabdingbaren Erforderlichkeit. Vielmehr steht den Gemeinden hinsichtlich der Beurteilung dessen, ob eine Erneuerungs- bzw. Ausbauma\u00dfnahme notwendig ist, ein weiter Ermessensspielraum zu, der vom Gericht nur eingeschr\u00e4nkt \u00fcberpr\u00fcfbar und der nur dann \u00fcberschritten ist, wenn keine Gr\u00fcnde ersichtlich sind, die die Ma\u00dfnahme im geplanten Umfang rechtfertigen (OVG Schleswig, vgl. Urteil vom 10.08.2012 &#8211; 4 LB 3\/12). Dies ist hier nicht der Fall.<\/p>\n<p>Durch den Einbau der LED-Lampenk\u00f6pfe ist die Stra\u00dfenbeleuchtung als Teileinrichtung der Stra\u00dfe i.S.d. \u00a7 8 Abs. 1 KAG ausgebaut worden. Zum Ausbau im engeren Sinne geh\u00f6rt u.a. die technische Verbesserung einer vorhandenen Einrichtung in ihrem bisherigen Zustand der Benutzbarkeit. Dabei k\u00f6nnen auch \u201eTeile von Teileinrichtungen\u201c verbessert werden mit der Folge, dass die gesamte Teileinrichtung als verbessert anzusehen ist. Dies setzt voraus, dass diese Bestandteile eine gewisse selbst\u00e4ndige Funktion haben. Eine beitragsausl\u00f6sende Verbesserungsma\u00dfnahme bei der Stra\u00dfenbeleuchtung kann sich deshalb auch auf Leuchtk\u00f6rper oder Leitungen allein beschr\u00e4nken. Sie haben die erforderliche selbst\u00e4ndige Funktion, so dass etwa eine Ersetzung von Freileitungen durch Erdverkabelung eine Verbesserung ist. Eine Verbesserung der Stra\u00dfenbeleuchtung ist umgekehrt auch &#8211; ohne dass die Kabel von der Bauma\u00dfnahme erfasst werden &#8211; dann gegeben, wenn eine bessere Ausleuchtung der Stra\u00dfe erreicht wird (vgl. VG L\u00fcneburg, Urteil vom 23.06.2010 &#8211; 3 A 213\/07). Eine selbst\u00e4ndige Funktion in diesem Sinne haben aber auch nur die Lampenk\u00f6pfe selbst, wenn wie hier der komplette Leuchtenkopf einschlie\u00dflich des Reflektors ersetzt und auf den vorhandenen Mast aufgesetzt wird. Dies stellt sowohl qualitativ als auch funktional eine erhebliche Ma\u00dfnahme dar, die deutlich \u00fcber eine reine Instandsetzung und Unterhaltung wie z.B. beim Austausch einzelner Leuchtmittel hinausgeht.<\/p>\n<p>Eine Verbesserung der Stra\u00dfenbeleuchtung liegt vor, wenn durch die Ausbauma\u00dfnahme eine bessere Ausleuchtung der Stra\u00dfe erreicht wird. Das kann durch eine Vermehrung der Zahl der Leuchten oder eine Erh\u00f6hung der Leuchtkraft der einzelnen Leuchten erfolgen. Kriterien f\u00fcr eine Verbesserung sind dabei Beleuchtungsst\u00e4rke, Gleichm\u00e4\u00dfigkeit der Beleuchtung und Blendungsbegrenzung, wobei nicht alle Kriterien kumulativ erf\u00fcllt sein m\u00fcssen (vgl. Urteil VG Schleswig-Holstein vom 19.10.2006 &#8211; 9 A 649\/04 bzw. OVG M\u00fcnster, Urteil vom 28.08.2001 &#8211; 15 A 465\/99).<\/p>\n<p>Hier ist aus den vom Beklagten vorgelegten Unterlagen ersichtlich, dass sich die Ausleuchtung insbesondere der Gehwege erheblich verbessert hat. Durch die bei den LED-Leuchten m\u00f6gliche Lichtlenkung hat sich die Beleuchtungsst\u00e4rke auf der jeweils beleuchteten Fl\u00e4che deutlich erh\u00f6ht, weil das Licht gezielt auf eine bestimmte Fl\u00e4che ausgerichtet werden kann. Dies war vorher gar nicht (Kugellampen) oder nur eingeschr\u00e4nkt (Peitschenlampen) der Fall. Aus der vorgelegten Berechnung ergibt sich, dass die Beleuchtungsst\u00e4rke auf einer beleuchteten Fl\u00e4che mit nur einer LED-Leuchte h\u00f6her ist als bei zwei Kugellampen an einem Mast. Nach dem Vortrag der Beklagten ist dies auch bei einer Vor-Ort-Messung mit dem Luxmeter nachgewiesen worden. Die bessere Ausleuchtung hat die Kl\u00e4gerin nicht bestritten.<\/p>\n<p>Entgegen ihrer Ansicht hat diese technische Verbesserung aber auch einen Vorteil f\u00fcr die Anlieger i.S.d. \u00a7 8 Abs. 1 KAG SW zur Folge. Technische Ver\u00e4nderungen, die objektiv die Benutzbarkeit der Einrichtung allgemein verbessern, erh\u00f6hen auch den Gebrauchswert der anliegenden Grundst\u00fccke, die f\u00fcr die Anlieger leichter und gefahrloser erreichbar werden, und sind deshalb vorteilhaft. Hier verbessert sich die Benutzbarkeit insbesondere der Gehwege durch die hellere und gleichm\u00e4\u00dfigere Beleuchtung. Auf die Motive des Ausbaues kommt es dabei nicht an (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 26.09.2007 &#8211; 2 LB 20\/07). Deshalb ist es unerheblich, dass die Beklagte die Beleuchtung auch deshalb erneuert hat, um Energie zu sparen. Genauso wenig ist es erforderlich, dass die Kl\u00e4gerin die Verbesserung als vorteilhaft ansieht. Ob eine Stra\u00dfenbauma\u00dfnahme grundst\u00fccksbezogene Vorteile vermittelt, ist nicht aus der subjektiven Sicht des einzelnen Grundst\u00fcckseigent\u00fcmers und insbesondere nicht unter Ber\u00fccksichtigung der tats\u00e4chlichen Nutzung seines Grundst\u00fccks, sondern objektiv zu beurteilen.<\/p>\n<p>Da mithin eine Verbesserungsma\u00dfnahme vorliegt, kann offen bleiben, ob die Ersetzung der vorhandenen Leuchtk\u00f6pfe durch LED-Leuchten auch als Erneuerungsma\u00dfnahme beitragsf\u00e4hig ist. Daf\u00fcr spricht, dass die \u00fcbliche Nutzungsdauer auch der Stra\u00dfenbeleuchtung von ca. 25 Jahren (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 22.10.2012 &#8211; 4 MB 52\/12) hier abgelaufen war &#8211; die j\u00fcngsten Leuchten waren im Jahr 1987 erneuert worden &#8211; und jedenfalls die Kugellampen wohl auch tats\u00e4chlich abg\u00e4ngig waren, da nach Mitteilung des Bauhofes viele defekt waren, eine Reinigung deshalb kaum noch m\u00f6glich war und Ersatzlampenabdeckungen nicht mehr zu beschaffen waren.&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Bedenken gegen die in die Abrechnung eingestellten Kosten sowie gegen die Verteilung des umlagef\u00e4higen Aufwandes auf die einzelnen Grundst\u00fccke einschlie\u00dflich der Bewertung des Grundst\u00fccks der Kl\u00e4gerin waren f\u00fcr das Verwaltungsgericht nicht ersichtlich.<\/p>\n<p>Auch bei der Stadt Jena wurden und werden durch den KSJ in den vergangenen Jahren bei der Stra\u00dfenbeleuchtung tausende Leuchtmittel durch LED-Technik ersetzt. Der Kommunalservice geht nicht davon aus, dass dies in Jena zu einer Erhebung von Stra\u00dfenbaubeitr\u00e4gen nach dem Th\u00fcringer KAG sowie der Satzung der Stadt Jena f\u00fchren wird, da in fast allen F\u00e4llen keine signifikante Verbesserung der Ausleuchtungssituation messbar ist. Der Werkausschuss des KSJ wird im September \u00fcber eventuelle beitragsrechtliche Auswirkungen der o.g. Gerichtsentscheidung informiert werden.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \/ RS<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit einiger Zeit berichten wir in unserem Blog &#8222;Stra\u00dfenbaubeitr\u00e4ge&#8220; \u00fcber die Verbesserung der Jenaer Stra\u00dfenbeleuchtung auf LED-Leuchtenk\u00f6pfe &#8211; ein Thema, das von B\u00fcrgern&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":12,"featured_media":2368,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,1,5],"tags":[],"class_list":["post-2354","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-beitragserhebung","category-allgemein","category-bezahlen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2354","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/users\/12"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2354"}],"version-history":[{"count":14,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2354\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2376,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2354\/revisions\/2376"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2368"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2354"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2354"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.jena.de\/strassenbaubeitraege\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2354"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}