Alles über Beitragserhebung Allgemein

Über die Unterschiede zwischen Instandhaltung, Verbesserung und grundhafter Erneuerung einer Straße (Teil 2)

Kleinere Tiefbauarbeiten - Foto © Stadt Jena KSJ
Kleinere Tiefbauarbeiten – Foto © Stadt Jena KSJ

[FORTSETZUNG VON TEIL 1] Vor Kurzem hatten wir darauf hingewiesen, dass in Internetforen gelegentlich Gedanken geäußert und diskutiert werden, die, obwohl nur Behauptungen, sich schnell als „Fakten“ etablieren und weitergetragen werden. Hin und wieder wird sogar davon ausgegangen, dass sie alleine schon deshalb der „Wahrheit“ entsprechen, weil die Stadt Jena hierauf nicht reagiert oder Dinge aus ihrer Sicht kommentiert.

Wenn es um Kommunalabgaben geht, ist eine oft geäußerte Annahme die – aus Sicht der Stadt Jena angenommene – „Unsinnigkeit“, eine Straße zu öffnen, dort z.B. einen Abwasserkanal zu ersetzen und die Straße für die Anlieger beitragsfrei wieder zu verschließen. Wie berichtet, ist eine gesonderte Entscheidung des Stadtrates (oder der von ihm bevollmächtigten Ausschüsse) für oder gegen eine beitragspflichtige Maßnahme weder vorgeschrieben noch bindend. Gleichwohl bringt der Kommunalservice entsprechende Beschlüsse ein, damit sich die Stadträte mit der Maßnahmen an sich und ihren beitragsrechtlichen Auswirkungen befassen können. Ebenso können auf diesem Wege strategische Entscheidungen zur zeitlichen Priorität von Maßnahmen getroffen werden. (…wird fortgesetzt…)

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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