Alles über Beitragserhebung Allgemein

Weshalb erheben Berlin und Baden-Württemberg keine Straßen(aus)baubeiträge?

Das U- und S-Bahnnetz in Berlin - Symbolbild - Abbildung © BVG
Das U- und S-Bahnnetz in Berlin – Abbildung © BVG

Im Zuge öffentlichen Diskussion des TLZ Interviews zu den möglichen Folgen der Abschaffung von Straßenbaubeiträge tauchte die Frage auf, weshalb Berlin und Baden-Württemberg die Beitragserhebung abgeschafft haben.

Was Berlin angeht, so war dort das, was in Jena die Straßenbaubeitragssatzung ist, ein eigenes Gesetz (erstmals 2006 eingeführt) und wurde dort 2012 durch ein Aufhebungsgesetz wieder abgeschafft. Der Grund war, so sagt man allgemein, seine Nichtakzeptanz. Zudem war es ineffizient, denn durch das Gesetz wurden zwischen 2007 und 2011 in sämtlichen Bezirken Berlinsn nur insgesamt etwa 650.000 Euro eingenommen.

In Baden-Württemberg werden deshalb schon seit Jahrzehnten keine Straßenausbaubeiträge erhoben, weil man dort das komplette Kommunalabgabengesetz abgeschafft hat – ein Weg, den man in Thüringen zu gehen nicht bereit ist. In 13 der restlichen Bundesländer (Bremen gehört nicht dazu) werden weiterhin Straßen(aus)baubeiträge erhoben.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. Josef Bischof

    Wahrend in Bayern die Bürger über die Straßenausbaubeitragssatzung abgezockt werden, verlangt die Hauptstadt Berlin keine Strabs, aber sie Stadt Berlin bekommt von Bayern jährlich ca. 3.000.000.000 € über den Finanzausgleich überwiesen. Warum zahlt der Bayerische Landtag nicht die Kosten für den Straßenausbau in Bayern, und zieht diese Kosten vom Finanzausgleich für Berlin – und auch für andere Länder, die diese Strabs nicht haben – einfach ab?
    Das währe ein Beitrag gegen die Politikverdrossenheit der bayerischen Bürger.

    • Abteilung Beiträge

      Sehr geehrter Herr Bischof,

      aus Gründen des Datenschutzes habe ich Ihre vollständige Adresse aus dem Namensfeld gelöscht und nicht mit veröffentlicht – in Ihrem eigenen Interesse.
      Ihre Frage ist natürlich berechtigt, kann von uns aber leider nicht beantwortet werden. Die politische Seite ist nicht unser Thema, wir sind nur für die Ausführung der Gesetze verantwortlich. Das tut uns leid.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Antonia Erdmann
      Abteilung Beiträge

  2. Johannes Clemens

    Das Vorhandensein von Straßenausbaubeiträge in Hessen, dessen Höhe wir nicht bestimmen oder beeinflussen können, hat dazu geführt dass wir eine Baden-Württembergische Gemeinde für den Bau unseres Einfamilienhauses vorgezogen haben.Die Erhebung von astronomischen Straßenausbaubeiträge ist das beste Mittel zukünftige Bauherren und Käufer abzuschrecken.Allein dass der Bürgermeister willkürlich entscheiden kann wer der Auftrag bekommt und damit die Eigentümer vor vollendeten Tatasachen stellen kann reicht um das Weite zu suchen. Solche Erhebungsmodelle öffnen Tür und Tor für Korruption, da nicht die Anlieger entscheiden welche Firma die Straßensanierung durchführt sondern der Bürgermeister. Dann kann er locker „seine“ Firmen beauftragen und sich auf Kosten der Anlieger bereichern und seine Firmen beauftragen nicht für den marktüblichen Preis sondern für Mondpreise. Diese Beiträge schweben wie Damoklesschwert über jeden Anlieger und verwandeln ihn in Leibeigener. Diese stellen schwerster Eingriff in das Eigentumsrecht dar und sind ein untragbares finanzielles Risiko.Es ist nicht einzusehen warum in angeblich demokratisches Deutschland solche Beträge überhaupt erhoben werden dürfen, da dessen Erhebung zur einer faktischen Enteignung führt und Abhängigkeitsverhältnisse auslöst.Von wegen darf ein fremder Dritter entscheiden wie viel meine Straße kosten soll und damit entscheiden kann, ob ich mein Haus besitzen darf! Das was Ihr geschafft habt ist purer Kommunismus stalinistischer Art und gehört abgeschafft, sofort, ohne wenn und aber.Die deutsche Politik soll sich endgültig trennen von der Überzeugung, dass das Eigentum um jeden Preis „verpflichtet“ und „Vermögen“ sei, insbesondere dann wenn durch dessen Verwertung und Zwangsversteigerung die Obdachlosigkeit droht.

  3. Ich finde es interessant, dass in Baden-Württemberg schon seit Jahrzehnten keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden, weil man dort das komplette Kommunalabgabengesetz abgeschafft hat. Dementsprechend übernimmt die jeweilige Stadt wohl die Kosten für die Straßensanierungen. Das ist ja wirklich spannend.

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